In der Fahrschule Geißler in Waldheim werden zwei Führerscheinklassen ausgebildet: B/B17 und BE.
Fahrschulklasse B
Die meisten Menschen in Deutschland besitzen einen Führerschein der Klasse B. Die Ausbildung für diesen Führerschein kann bereits mit 17 Jahren begonnen werden. Ausgestellt wird der Führerschein der Klasse B jedoch erst mit 18 Jahren, das ist das erforderte Mindestalter. Der Autoführerschein hat eine unbefristete Gültigkeitsdauer.
Mit dem Klasse-B-Führerschein können Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg betragen und für maximal neun Personen ausgelegt sind, gefahren werden. Mit dem Erwerb des B-Führerscheins erhält der Fahrer bzw. die Fahrerin auch die Erlaubnis Fahrzeuge der Klassen AM und L zu fahren.
Auch ist es Besitzer*innen eines Führerscheins der Klasse B erlaubt einen Anhänger zu fahren, jedoch darf der Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten. Wollen Besitzer*innen der Fahrerlaubnis der Klasse B einen schwereren Anhänger, wie beispielsweise einen Wohnwagen fahren wollen, dann ist der Erwerb der Führerscheinklasse BE erforderlich. Informationen zur Fahrschulklasse BE erhältst Du weiter unten auf dieser Seite.
Die Dokumente, die Du für die Anmeldung bei der Führerscheinstelle benötigst, sind unter dem Punkt „B17“ aufgelistet.
Die Preise für die Fahrstunden findest Du unter der Rubrik Preise.
B17
Es ist möglich, den Pkw-Führerschein zu erwerben, auch wenn das Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht ist. Dies ist möglich mit dem Führerschein B17. Das Mindestalter dafür beträgt 17 Jahre. Mit 16,5 Jahren kannst Du dich schon bei uns anmelden und mit der Führerscheinausbildung beginnen. Dazu brauchst Du unbedingt die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Außerdem musst Du eine Begleitperson benennen. Die Begleitperson wird offiziell in die Prüfungsbescheinigung eingetragen. Nur mit ihr darfst du nach bestandener Prüfung Auto fahren.
Zur Anmeldung des Führerscheins der Klasse B/B17 benötigst Du folgende Dokumente:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
- 1 biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über deine Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung
- Angabe deiner Fahrschule
- ausgefüllter Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis
- ausgefüllter Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17
- von deiner Begleitperson ausgefüllte Anlage(n) zum Antrag
- Kopie vom Personalausweis und Führerschein jeder Begleitperson
- Zustimmung Deiner Eltern/Erziehungsberechtigten
Beachte, dass für deinen Antrag bei der Führerscheinstelle Gebühren anfallen. Wie hoch die Gebühren sind, können dir die Mitarbeiter*innen der Führerscheinstelle mitteilen.
Wer ist eine geeignete Begleitperson? Begleitperson heißt nicht Mitfahrer. Es gibt wichtige Voraussetzungen, die Begleitpersonen nachweisen müssen. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg nachweisen.
Nur wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann als Begleitperson in deine Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.
Die Preise für die Ausbildung findest Du unter der Rubrik Preise.
B96 – Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B
Der Anhängerführerschein B96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Fahrererlaubnis B. Besitzer der B96-Erweiterung dürfen auch mit schwereren Anhängern fahren. Das heißt, dass Besitzer der B96-Erweiterung auch Fahrzeugkombinationen (Kraftfahrzeug + Anhänger) über 3500 Kilogramm fahren dürfen. Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf jedoch 4250 Kilogramm nicht übersteigen.
Für den Erwerb der B96-Erweiterung ist ein Kurs in der Fahrschule notwendig. Dieser besteht aus einem Theorie- sowie Praxisteil. Der Theorieteil für die B96 Erweiterung umfasst 2,5 Stunden mit spezialisierten Informationen über das Fahren mit Anhänger. Während der praktischen Schulung werden unter anderem das Fahren, Bremsen und Einparken mit dem Anhänger geübt. Der Praxisteil umfasst mindestens 3,5 Stunden. Eine abschließende praktische Prüfung ist jedoch nicht notwendig. Bei erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung stellt die Fahrschule eine Teilnahmebestätigung aus, mit der die Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen werden kann. Das Mindestalter für den Erwerb beträgt 17 Jahre in Kombination mit der Führerscheinklasse B17 oder 18 Jahre unter Voraussetzung des Erwerbs bzw. Besitzes der Führerscheinklasse B.
Die Preise für die Fahrstunden findest Du unter der Rubrik Preise.
Fahrschulklasse BE
Die Fahrerlaubnis der Klasse BE erlaubt das Fahren mit einem größeren Anhänger. Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse BE ist die Fahrerlaubnis B Voraussetzung, da es sich um eine Erweiterung des B-Führerscheins handelt.
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen schwere Anhänger oder Sattelanhänger, die bis zu 3500 kg wiegen, gefahren werden. Das sind beispielsweise Wohnanhänger.
Für BE sind fünf Sonderfahrstunden notwendig und weitere normale Fahrstunden. Zu den fünf Sonderstunden zählen 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Land- bzw. Bundesstraßen, eine Nachtfahrt (45 Minuten) und eine Fahrstunde von ebenfalls 45 Minuten auf der Autobahn. Der Fahrschullehrer entscheidet anhand des Lernfortschritts des Fahrschüler/der Fahrschülerin wie viele Fahrstunden insgesamt benötigt werden. Eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich, so entfällt auch die theoretische Prüfung. Wann die praktische Prüfung stattfindet, entscheidet der Fahrschullehrer anhand des Lernfortschrittes. Ist der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin für die Prüfung fit, umfasst die Prüfung 55 Minuten. Dabei wird das An- und Abkuppeln des Anhängers, das Fahren nach Verkehrsvorschriften und die Kontrolle der Sicherheit geprüft.
Die Führerscheine B und BE können parallel erworben werden, da das Mindestalter für den Anhängerführerschein ebenfalls 18 Jahre beträgt.
Die Preise für die Ausbildung findest Du unter der Rubrik Preise.
L – Der “kleine“ Traktorführerschein
Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den “kleinen“ Traktorführerschein. Dieser kann bereits mit 16 Jahren erworben werden und erlaubt die Durchführung von land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, mit Anhänger beträgt die Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h.
Für den L-Führerschein ist ein Theoriekurs und eine theoretische Prüfung zu absolvieren. Der Theoriekurs besteht aus dem Grundstoff für alle Fahrschulklassen und Zusatzstoff spezifisch für den „kleinen“ Traktorführerschein L. Eine praktische Prüfung ist nicht notwendig. Mit dem Erwerb des Führerscheins der Klasse B wird der L-Führerschein automatisch eingetragen.
Die Kosten für die Fahrstunden, Sonderstunden und Prüfungen für die jeweiligen Klassen sind hier aufgelistet.